Was bedeutet “schädliche Verwendung“?
Wer seinen Riester-Vertrag kündigt und sich das Guthaben außerhalb der vorgesehenen Verwendung (Altersrente, selbstgenutztes Wohneigentum) auszahlen lässt, löst eine sogenannte schädliche Verwendung aus. Die Folge: Alle bisher gewährten Zulagen und alle Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG müssen vollständig an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Zusätzlich werden die im Vertrag erzielten Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
In der Praxis bedeutet das: Von einem Vertragsguthaben von beispielsweise 25.000 € können nach Rückzahlung, Steuern und ggf. Stornogebühren oft nur 15.000–18.000 € übrig bleiben. Wer einen großen Teil seiner Förderung dem Staat zurückerstattet, hat den ursprünglichen Sinn der Riester-Förderung praktisch entwertet.

