Riester für Selbstständige

Riester für Selbstständige: Wer förderberechtigt ist und wann Rürup die bessere Wahl ist

Selbstständige profitieren nur in Ausnahmen direkt von Riester – etwa als pflichtversicherte Handwerker, KSK-Mitglieder oder rentenversicherungspflichtige Lehrer. Für alle anderen führt der Weg entweder über die mittelbare Berechtigung des Ehepartners oder über Rürup als steuergeförderte Alternative. Mit der Reform 2027 könnte sich das ändern: Das neue Altersvorsorgedepot soll voraussichtlich auch nicht pflichtversicherten Selbstständigen offenstehen.

  • Direkt förderberechtigt: pflichtversicherte Selbstständige (Handwerk, KSK, Lehrer)
  • Mittelbar berechtigt: über Ehe-/Lebenspartner mit Pflichtversicherung
  • Rürup als Alternative für hohe Steuersparpotenziale
  • Altersvorsorgedepot 2027: voraussichtlich für alle Selbstständigen offen

1. Wer als Selbstständiger Riester bekommt

Riester ist an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht gekoppelt. Die meisten Selbstständigen sind dort nicht pflichtversichert – damit auch nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt. Es gibt aber wichtige Ausnahmen:

  • Handwerker mit Pflicht­versicherung nach Anlage A der Handwerksordnung (i. d. R. die ersten 18 Jahre der Selbstständigkeit)
  • Künstlerinnen und Publizisten in der Künstlersozialkasse (KSK)
  • Lehrer, Erzieher, Hebammen, Pflegekräfte, wenn sie pflichtversichert sind
  • Selbstständige Gewerbetreibende, die auf Antrag pflichtversichert wurden

Wer in eine dieser Gruppen fällt, ist unmittelbar förderberechtigt und kann den 4-%-Mindestbeitrag aus den rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkünften berechnen lassen.

2. Mittelbare Berechtigung über den Partner

Sind Sie selbst nicht pflichtversichert, Ihr Ehe- oder Lebenspartner aber schon, sind Sie mittelbar förderberechtigt. Sie können dann einen eigenen Riester-Vertrag mit 60 €/Jahr Sockelbeitrag führen und erhalten die volle Zulage – 175 € Grundzulage plus eventuelle Kinderzulagen.

Wichtig: Die mittelbare Berechtigung endet, sobald der Partner seine Pflichtversicherung verliert (z. B. Selbstständigkeit, Pensionierung ohne Berechtigung). Verändert sich der Status, sollten Sie den Eigenbeitrag anpassen, sonst werden Zulagen anteilig zurückgefordert.

3. Riester vs. Rürup – die ehrliche Abwägung

Rürup (Basisrente) ist das Pendant für Selbstständige: Beiträge bis 27.566 € (Einzelveranlagung 2025) sind als Sonderausgaben absetzbar; im Gegenzug ist die Auszahlung als lebenslange Rente Pflicht (keine Kapitalwahl, keine Vererbbarkeit außer Hinterbliebenenschutz).

Faustregel:

  • Hoher Spitzensteuersatz, stabile Einkünfte, kein Wunsch nach Liquidität → Rürup
  • Mittelbar berechtigt über Partner, Kinder im Haushalt → Riester (über Zulagen)
  • Wunsch nach Flexibilität, eigene Anlagestrategie → ETF-Depot + Risiko­absicherung

Häufig ist eine Kombination sinnvoll: Rürup für die Steuerwirkung, Riester für die Familien­zulagen, ETF für Liquidität und Aktienquote.

4. Was die Reform 2027 für Selbstständige verspricht

Das neue Altersvorsorgedepot soll deutlich offener ausgestaltet werden als der bestehende Riester: höhere Aktienquote, gedeckelte Kosten, voraussichtlich mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Im aktuellen Diskussions­stand wird auch geprüft, ob Selbstständige – unabhängig von der Pflicht­versicherung – Zugang erhalten.

Wird das umgesetzt, wäre das Altersvorsorgedepot eine ernsthafte Alternative zu Rürup: weniger steuerliche Spitzenförderung, dafür mehr Renditechance und mehr Eigenkontrolle. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz steht.

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Häufige Fragen

Bin ich als Selbstständiger Riester-förderberechtigt?

Direkt fast nie – Selbstständige sind in der Regel nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine unmittelbare Riester-Förderung gilt nur für rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker in der Anlage A, Künstler in der KSK, Lehrer, Hebammen). Andere Selbstständige können nur mittelbar über den Ehe- oder Lebenspartner förderberechtigt sein.

Was ist die mittelbare Berechtigung über den Partner?

Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist (z. B. Angestellte, Beamtin), können Sie selbst einen eigenen Riester-Vertrag mit 60 €/Jahr Sockelbeitrag führen und erhalten die volle Zulage. Voraussetzung: Sie sind nicht selbst pflichtversichert.

Welche Alternative passt besser für Selbstständige?

Rürup (Basisrente) ist der eigentliche Steuersparvertrag für Selbstständige – Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, aber lebenslang verrentet. Wer Liquidität und Flexibilität bevorzugt, kombiniert oft einen schlanken ETF-Sparplan mit einer Risikoabsicherung statt einer steuergeförderten Lebensversicherung.

Was bringt mir die Reform 2027 als Selbstständige(r)?

Das neue Altersvorsorgedepot soll – nach aktuellem Diskussionsstand – nicht zwingend an die Rentenversicherungspflicht gekoppelt sein und damit erstmals auch nicht pflichtversicherten Selbstständigen offenstehen. Wenn diese Öffnung kommt, wird das Depot 2027 zu einer ernsthaften Alternative zu Rürup.

Was ist mit der KSK (Künstlersozialkasse)?

Wer in der Künstlersozialkasse pflichtversichert ist, gilt rentenrechtlich wie ein Pflichtversicherter und ist damit unmittelbar Riester-förderberechtigt. Es gelten die normalen 4-%-Regeln, Zulagen und Kinderzulagen.

Lohnt sich Wohn-Riester für Selbstständige?

Nur, wenn Sie über die mittelbare Berechtigung des Partners verfügen oder pflichtversichert sind. Bei Selbstständigen ohne Rentenversicherungspflicht ist Wohn-Riester nicht möglich – eine reine Tilgungsbeschleunigung über zusätzliche Sondertilgungen ist häufig die einfachere Lösung.

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Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Statusentscheidungen zur Rentenversicherungspflicht trifft die Deutsche Rentenversicherung verbindlich.