1. Wer als Selbstständiger Riester bekommt
Riester ist an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht gekoppelt. Die meisten Selbstständigen sind dort nicht pflichtversichert – damit auch nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt. Es gibt aber wichtige Ausnahmen:
- Handwerker mit Pflichtversicherung nach Anlage A der Handwerksordnung (i. d. R. die ersten 18 Jahre der Selbstständigkeit)
- Künstlerinnen und Publizisten in der Künstlersozialkasse (KSK)
- Lehrer, Erzieher, Hebammen, Pflegekräfte, wenn sie pflichtversichert sind
- Selbstständige Gewerbetreibende, die auf Antrag pflichtversichert wurden
Wer in eine dieser Gruppen fällt, ist unmittelbar förderberechtigt und kann den 4-%-Mindestbeitrag aus den rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkünften berechnen lassen.

