Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung bei Riester – Pause statt Kündigung

Die Beitragsfreistellung ist oft die mildere Alternative zur Kündigung: Sie stoppen die Beiträge, der Vertrag bleibt jedoch bestehen. Bereits gewährte Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten – ein Vorteil, den eine Kündigung nicht bietet.

  • Beiträge pausieren
  • Vertrag läuft weiter
  • Zulagen bleiben erhalten
  • Garantie kann sich reduzieren

Wann sinnvoll?

Die Beitragsfreistellung eignet sich besonders bei vorübergehenden Engpässen – etwa Elternzeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder einem temporären Liquiditätsengpass. Auch wer den Vertrag erst noch prüfen will, kann mit der Beitragsfreistellung Zeit gewinnen, ohne die bisherige Förderung zu verlieren.

Folgen

  • Keine neuen Zulagen während der Beitragsfreistellung.
  • Sockelbetrag von 60 EUR genügt häufig, um die Förderung “klein zu halten” statt ganz auszusetzen.
  • Garantieleistungen und Rentenfaktor reduzieren sich anteilig auf das eingezahlte Kapital.
  • Effektivkosten können sich relativ zum kleineren Vertrag verschlechtern.

Praxistipp

Vor jeder Beitragsfreistellung lohnt ein Vergleich: Was kostet die Beitragsfreistellung im Vergleich zur Reduzierung auf den Sockelbetrag von 60 EUR? Oft sichert der Sockelbetrag bereits einen Teil der Zulagenförderung – ohne den Vertrag komplett zu pausieren.

Häufige Fragen

Was ist die Beitragsfreistellung?

Die Beitragspause bei laufendem Vertrag – Beiträge werden gestoppt, der Vertrag bleibt aber bestehen. Zulagen und Steuervorteile aus der Vergangenheit bleiben erhalten.

Wann ist die Beitragsfreistellung sinnvoll?

Wenn akute Liquiditätsengpässe bestehen, der Vertrag aber nicht final gekündigt werden soll – etwa bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit.

Welche Risiken gibt es?

Während der Beitragsfreistellung läuft keine neue Förderung. Garantieleistungen und Rentenfaktor können sich auf das tatsächlich eingezahlte Kapital reduzieren.

Wie unterscheidet sich Beitragsfreistellung von der Kündigung?

Die Kündigung löst Rückforderung aller Zulagen und Steuervorteile aus. Die Beitragsfreistellung erhält die bisherige Förderung.

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Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.