Riester-Förderung berechnen

Riester-Förderung berechnen: Zulage, Steuerersparnis und Bonus

Die Riester-Förderung besteht aus zwei Komponenten: direkten Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Mit unserem Förderrechner ermitteln Sie beide Komponenten getrennt und sehen, welcher Anteil über die Günstigerprüfung tatsächlich bei Ihnen ankommt – inklusive Berufseinsteiger-Bonus und Kinderzulagen.

  • Grundzulage 175 € pro Person
  • Kinderzulage 185 € (vor 2008 geboren) bzw. 300 €
  • Sonderausgabenabzug bis 2.100 € jährlich
  • Günstigerprüfung – automatische Vergleichsrechnung
  • Einmaliger Berufseinsteiger-Bonus 200 €
  • Sockelbetrag 60 € auch für mittelbar Berechtigte

Aus welchen Bausteinen besteht die Riester-Förderung?

Die Riester-Förderung ist als zweistufiges System aufgebaut. In der ersten Stufe gewährt der Staat eine direkte Zulage, die jährlich auf den Vertrag eingezahlt wird. In der zweiten Stufe können die geleisteten Beiträge zuzüglich Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € jährlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Welche Variante für Sie günstiger ist, entscheidet das Finanzamt automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung.

  • Grundzulage: 175 € pro Förderberechtigtem und Jahr
  • Kinderzulage: 185 € (Geburt vor 2008) bzw. 300 € (Geburt ab 2008) pro Kind und Jahr
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für unter 25-Jährige
  • Sonderausgabenabzug: bis zu 2.100 € jährlich (§ 10a EStG)
  • Sockelbeitrag: mindestens 60 € pro Jahr für vollen Zulagenanspruch

So berechnet sich Ihre individuelle Förderquote

Maßgeblich ist der Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (gedeckelt auf den Höchstbetrag), abzüglich der zustehenden Zulagen. Zahlen Sie diesen Mindestbetrag tatsächlich ein, erhalten Sie die volle staatliche Förderung. Liegt Ihr Beitrag darunter, werden die Zulagen anteilig gekürzt – ein häufig übersehener Hebel mit erheblicher Wirkung auf die Rendite Ihres Vertrags.

Beispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern (Geburt nach 2008) und einem Vorjahreseinkommen von 30.000 € benötigt einen Jahresbeitrag von 1.200 €. Davon zahlt der Staat 775 € Zulage (175 + 2 × 300). Ihr Eigenbeitrag beträgt damit nur 425 € pro Jahr – die Förderquote liegt bei rund 65 %. Bei Beziehern hoher Einkommen führt der Sonderausgabenabzug häufig zu noch größeren Vorteilen.

Günstigerprüfung – wann zählt Steuer, wann zählt Zulage?

Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Mechanismus des Finanzamts. Verglichen werden die ausgezahlten Zulagen mit der Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug. Liegt die Steuerersparnis höher, erhalten Sie die Differenz als zusätzliche Erstattung. Bei niedrigem Einkommen und mehreren Kindern dominieren in der Regel die Zulagen, bei höherem Einkommen und ohne Kinder oft der Sonderausgabenabzug.

Ein Antrag ist nicht erforderlich – Sie müssen die Beiträge lediglich in der Anlage AV Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Die Zulagen werden vom Anbieter beantragt, sofern Sie den Dauerzulagenantrag erteilt haben. Wir empfehlen, diesen Antrag immer zu erteilen, da häufig genau hier Zulagen unbeabsichtigt verloren gehen.

Was ändert sich mit der Reform 2027?

Die Reform soll die Förderung vereinfachen und Renditechancen erweitern. Im Gespräch sind eine Senkung oder ein Wegfall der 100-Prozent-Beitragsgarantie, eine transparentere Kostenstruktur und die Öffnung für Aktien-Sparpläne im sogenannten Altersvorsorgedepot. Bestandskunden sollen wählen können, ob sie ihren Altvertrag weiterführen oder Guthaben in das neue Modell übertragen.

Bis zum Inkrafttreten der Reform gelten die heutigen Förderregeln unverändert. Wer aktuell einen Riester-Vertrag bespart, sollte den vollen Zulagenanspruch sichern und parallel prüfen, ob ein späterer Wechsel sinnvoll ist – genau dafür ist unser Förderrechner gemacht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Riester-Grundzulage 2025/2027?

Die Grundzulage beträgt aktuell 175 € pro Förderberechtigtem und Jahr. Voraussetzung ist die Zahlung des Mindesteigenbeitrags von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 € (Sockelbetrag).

Was ist der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG?

Eingezahlte Riester-Beiträge inklusive Zulagen können bis zu 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen – ist sie höher, wird die Differenz zusätzlich erstattet.

Was ist die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung wird vom Finanzamt automatisch durchgeführt: Verglichen werden die gewährten Zulagen mit der Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug. Ist die Steuerersparnis höher, erhalten Sie die Differenz als zusätzliche Erstattung. Bei höheren Einkommen ist die Steuerersparnis meist günstiger, bei kinderreichen Familien oder geringen Einkommen oft die Zulagen.

Bekomme ich Förderung auch ohne Einkommen?

Ja – mittelbar förderberechtigte Personen (z. B. nicht erwerbstätige Ehepartner eines unmittelbar Förderberechtigten) erhalten die volle Zulage bei einem Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr. Eine eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist nicht zwingend erforderlich.

Wie wirkt sich ein Berufseinsteiger-Bonus aus?

Wer zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 Jahre alt ist und erstmals eine Zulage erhält, bekommt einmalig 200 € zusätzlich als Berufseinsteiger-Bonus. Der Bonus wird automatisch über den Zulagenantrag ausgezahlt.

Welche Riester-Förderung ist 2027 geplant?

Im Rahmen der Reform soll die Förderung vereinfacht, die Garantiequote gesenkt und das System für renditeorientierte Anlageformen geöffnet werden (Altersvorsorgedepot). Genaue Förderhöhen werden mit dem finalen Gesetz festgelegt; aktuelle Zulagen bleiben bis dahin unverändert gültig.

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Die Berechnung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Förderparameter.