Aus welchen Bausteinen besteht die Riester-Förderung?
Die Riester-Förderung ist als zweistufiges System aufgebaut. In der ersten Stufe gewährt der Staat eine direkte Zulage, die jährlich auf den Vertrag eingezahlt wird. In der zweiten Stufe können die geleisteten Beiträge zuzüglich Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € jährlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Welche Variante für Sie günstiger ist, entscheidet das Finanzamt automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung.
- Grundzulage: 175 € pro Förderberechtigtem und Jahr
- Kinderzulage: 185 € (Geburt vor 2008) bzw. 300 € (Geburt ab 2008) pro Kind und Jahr
- Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für unter 25-Jährige
- Sonderausgabenabzug: bis zu 2.100 € jährlich (§ 10a EStG)
- Sockelbeitrag: mindestens 60 € pro Jahr für vollen Zulagenanspruch

