Wie hoch ist die Kinderzulage – und wer bekommt sie?
Die Kinderzulage beträgt 185 € pro Kind und Jahr für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 € pro Kind und Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Sie wird zusätzlich zur Grundzulage in Höhe von 175 € pro förderberechtigtem Erwachsenen gewährt. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich der Elternteil, der das Kindergeld bezieht – in der Regel die Mutter.
Auf gemeinsamen Antrag kann die Zuordnung jedoch auf den anderen Elternteil übertragen werden. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn beide Eltern einen Riester-Vertrag haben und der andere Elternteil die Zulage besser ausschöpfen kann – etwa, weil er einen höheren Eigenbeitrag leistet.

