Alphabetisches Glossar
- Altersvorsorgedepot: Geplantes fondsbasiertes Förderprodukt ab 2027 – Alternative zum klassischen Riester-Vertrag. Anlage in Aktien-, Misch- oder ETF-Fonds mit staatlicher Förderung.
- Altvertrag: Vor Inkrafttreten der Reform 2027 abgeschlossener Riester-Vertrag. Genießt Bestandsschutz, kann unter bestimmten Bedingungen in das Altersvorsorgedepot übertragen werden.
- Beitragsfreistellung: Pausieren der Beitragszahlung ohne Vertragskündigung. Bisher gewährte Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten – im Gegensatz zur Kündigung.
- Berufseinsteigerbonus: Einmalige zusätzliche Förderung für junge Berufseinsteiger unter 25 Jahren. Aktuell 200 EUR.
- Effektivkosten: Gesamtkostenkennzahl nach AltvPIBV; reduziert die jährliche Rendite eines Riester-Vertrags um den ausgewiesenen Prozentwert.
- Förderquote: Verhältnis aus staatlicher Förderung (Zulagen + Steuervorteile) zum Eigenbeitrag. Je höher, desto attraktiver der Vertrag rein förderseitig.
- Grundzulage: Aktuell 175 EUR jährliche Basiszulage des Staates an alle unmittelbar förderberechtigten Riester-Sparer, sofern der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird.
- Kinderzulage: Zusätzliche jährliche Zulage pro kindergeldberechtigtem Kind – 300 EUR (ab Geburt 2008) bzw. 185 EUR (vor 2008).
- Mindesteigenbeitrag: Eigenbeitrag, der für den vollen Erhalt der Zulagen erforderlich ist – aktuell 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens, abzüglich Zulagen, mindestens 60 EUR (Sockelbetrag).
- Nachgelagerte Besteuerung: Riester-Renten werden in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz versteuert – die Beiträge waren während der Sparphase steuerlich begünstigt.
- Rentenfaktor: Garantierter Umrechnungsfaktor des Kapitals in eine monatliche Rente (z. B. 25 EUR Rente pro 10.000 EUR Kapital).
- Schädliche Verwendung: Vertragsauflösung oder zweckwidrige Verwendung der Riester-Förderung. Folge: Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile.
- Sockelbetrag: Mindesteigenbeitrag von 60 EUR pro Jahr, der unabhängig vom Einkommen für die volle Zulagenförderung gezahlt werden muss.
- Stufenmodell: Geplantes Fördermodell ab 2027 mit stufenweiser Förderquote auf Eigenbeiträge bis zu einer Höchstgrenze – Kern der Riester-Reform.
- Wohnförderkonto: Fiktives Konto bei Wohn-Riester, das die Förderung bis zum Rentenbeginn rechnerisch verzinst und die Grundlage der nachgelagerten Besteuerung bildet.
- Zulagenantrag (Dauerzulagenantrag): Antrag an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zur jährlichen Auszahlung der Zulagen – einmalig stellen, gilt dauerhaft.

