Wohn-Riester

Wohn-Riester – Förderung im selbstgenutzten Eigenheim

Wohn-Riester überträgt die Riester-Förderung auf selbstgenutztes Wohneigentum. Statt einer Rente zahlt der Staat indirekt in die Tilgung mit. Im Gegenzug wird die kumulierte Förderung in der Rente nachgelagert besteuert.

  • Förderung für Eigentum statt Rente
  • Wohnförderkonto bildet Steuerbasis
  • Nachgelagerte Besteuerung in Rente
  • Risiko bei Auszug oder Verkauf

Mechanik

Die staatliche Förderung wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto gesammelt und mit 2 % p.a. verzinst. Dieser Stand ist Grundlage der Steuer in der Rentenphase. Wer das Konto vor Rentenbeginn auflöst (z. B. durch Verkauf der Immobilie), löst eine Rückabwicklung aus.

Steueroptionen

In der Rentenphase wird der Stand des Wohnförderkontos versteuert – wahlweise über bis zu 23 Jahre verteilt oder einmalig mit 30 % Rabatt. Welche Variante günstiger ist, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz im Rentenalter ab.

Sonderfälle

Auszug, Verkauf, Vermietung oder Erbfall können zur sogenannten schädlichen Verwendung führen. Folge: Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen sowie Versteuerung des Wohnförderkontos. Häufig gibt es Reinvestitionsmöglichkeiten innerhalb gesetzlicher Fristen.

Reform 2027

Wie Wohn-Riester in das neue Förderregime nach 2027 integriert wird, ist Bestandteil der laufenden Reform-Diskussion. Bestandsverträge sollen Vertrauensschutz genießen – die Details bleiben abzuwarten.

Häufige Fragen

Was ist Wohn-Riester?

Eine Variante der Riester-Förderung, bei der das geförderte Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet wird – etwa für Tilgung, Bauspar-Tilgung oder Entnahme bei Vertragsabschluss.

Was ist das Wohnförderkonto?

Ein fiktives Konto, auf dem die Förderung gesammelt und bis Rentenbeginn rechnerisch verzinst wird. Es bildet die Grundlage der nachgelagerten Besteuerung.

Wann wird Wohn-Riester besteuert?

In der Rentenphase – entweder verteilt über bis zu 23 Jahre oder als Einmalbesteuerung mit Rabatt. Die Wahl beeinflusst die Steuerlast erheblich.

Eignet sich Wohn-Riester für jeden?

Nein. Sinnvoll vor allem für förderberechtigte Eigennutzer mit dauerhaftem Eigenheim-Bezug. Bei Auszug oder Verkauf können Rückforderungen entstehen.

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Wohn-Riester ist steuerlich komplex. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir eine Steuerberatung.