Günstigerprüfung

Günstigerprüfung bei Riester – Zulage oder Sonderausgaben?

Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Vergleich des Finanzamts: Ist die Riester-Zulage oder der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger? Sie bekommen immer die bessere Variante – Voraussetzung ist, dass Sie die Beiträge in der Steuererklärung angeben.

  • Automatisch durch das Finanzamt
  • Bis 2.100 EUR Sonderausgabenabzug
  • Differenz wird erstattet
  • Anlage AV nicht vergessen

Ablauf

Sie tragen Ihre Riester-Beiträge und die erhaltenen Zulagen in der Anlage AV ein. Das Finanzamt berechnet, was Sie hätten sparen können, wenn die Beiträge als Sonderausgaben anerkannt würden, und vergleicht das mit der Zulage. Die für Sie günstigere Variante zählt.

Wann lohnt der Sonderausgabenabzug?

Insbesondere bei höheren Einkommen mit einem Grenzsteuersatz oberhalb von etwa 30 % kann der Sonderausgabenabzug die Zulage übersteigen. Die Differenz wird als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt – die Zulage selbst bleibt im Vertrag.

Häufige Fehler

  • Anlage AV nicht ausgefüllt – die Günstigerprüfung unterbleibt.
  • Beitragsbescheinigung des Anbieters verloren – Belege rechtzeitig sichern.
  • Mittelbar Berechtigte vergessen den eigenen Sockelbetrag von 60 EUR.

Häufige Fragen

Was ist die Günstigerprüfung?

Eine automatische Prüfung des Finanzamts, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage steuerlich günstiger ist – Sie erhalten in jedem Fall die jeweils günstigere Variante.

Wer profitiert vom Sonderausgabenabzug?

Personen mit höheren Einkommen und entsprechend hohem Grenzsteuersatz – die Steuerersparnis kann hier die Zulage übersteigen.

Müssen Riester-Beiträge in der Steuererklärung angegeben werden?

Ja, in der Anlage AV. Erst durch diese Angabe kann das Finanzamt die Günstigerprüfung durchführen.

Bekomme ich beides – Zulage und Sonderausgabenabzug?

Nicht doppelt: Sie erhalten immer das günstigere Ergebnis. Bei höheren Einkommen wird der Anteil oberhalb der Zulage als Steuererstattung ausgezahlt.

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Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.