Wer ist berechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten und Empfänger von Besoldung. Auch bestimmte Bezieher von Arbeitslosengeld gehören dazu.
Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner einer unmittelbar berechtigten Person – sie können einen eigenen Vertrag halten und erhalten die Zulagen über die Anbindung an den Ehepartner.

