Grundzulage

Riester Grundzulage – die 175-EUR-Basisförderung

Die Grundzulage ist die jährliche Basisförderung des Staates an Riester-Sparer. Sie liegt aktuell bei 175 EUR und wird gezahlt, sofern der Mindesteigenbeitrag erfüllt ist. Wer zu wenig einzahlt, erhält die Zulage anteilig gekürzt.

  • 175 EUR pro Jahr
  • Mindesteigenbeitrag erforderlich
  • Antrag über ZfA, meist als Dauerzulagenantrag
  • Kürzung bei Unterzahlung

Wer ist berechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Soldaten und Empfänger von Besoldung. Auch bestimmte Bezieher von Arbeitslosengeld gehören dazu.

Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner einer unmittelbar berechtigten Person – sie können einen eigenen Vertrag halten und erhalten die Zulagen über die Anbindung an den Ehepartner.

Höhe und Voraussetzung

Die volle Grundzulage von 175 EUR setzt voraus, dass im jeweiligen Jahr der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wurde. Dieser beträgt 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich Zulagen, mindestens jedoch 60 EUR (Sockelbetrag).

Wer weniger einzahlt, erhält Grundzulage und Kinderzulagen anteilig gekürzt. Eine Nachzahlung für vergangene Jahre ist innerhalb begrenzter Fristen möglich.

Antrag und Auszahlung

Die Zulage wird nicht ausgezahlt, sondern jährlich vom Anbieter bei der ZfA abgerufen und dem Vertrag gutgeschrieben. Voraussetzung ist ein gültiger Zulagenantrag – einmalig als Dauerzulagenantrag beim Anbieter einreichen.

Reform 2027

Mit der geplanten Reform 2027 wird das bisherige Zulagensystem überarbeitet. Ein Stufenmodell mit prozentualer Förderquote auf Eigenbeiträge soll Grund- und Kinderzulagen zumindest in Teilen ersetzen. Die genaue Ausgestaltung steht noch nicht abschließend fest.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundzulage?

Aktuell 175 EUR pro Jahr für unmittelbar förderberechtigte Personen, sofern der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird.

Wer bekommt die Grundzulage?

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, bestimmte Empfänger von Besoldung sowie mittelbar Berechtigte über den Ehepartner.

Was passiert bei Unterzahlung?

Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulage anteilig gekürzt – Stichwort 'Zulagenkürzung'.

Muss ich die Zulage jährlich beantragen?

Ja, formell über die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Einfacher: Dauerzulagenantrag beim Anbieter einmal stellen.

Jetzt unverbindlich prüfen

Starten Sie kostenlos den Riester-Schnellcheck und erhalten Sie eine neutrale Einschätzung in wenigen Minuten.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.