Antragsweg
Üblicherweise stellt der Anbieter den Zulagenantrag im Auftrag des Sparers. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht – diese ist im sogenannten Dauerzulagenantrag bereits enthalten und gilt für alle folgenden Beitragsjahre.
Die Daten werden an die ZfA übermittelt, dort geprüft und – bei positiver Prüfung – an den Anbieter zur Gutschrift auf den Vertrag ausgezahlt.

