Dauerzulagenantrag

Dauerzulagenantrag – einmal unterschreiben, jährlich profitieren

Der Dauerzulagenantrag macht das jährliche Antragstellen überflüssig: Mit der Unterschrift ermächtigen Sie Ihren Anbieter, die Zulage jedes Jahr automatisch bei der ZfA abzurufen. Das senkt das Risiko, eine Frist zu versäumen.

  • Einmalige Vollmacht
  • Automatischer Abruf jedes Jahr
  • Trotzdem Daten aktuell halten
  • Jederzeit widerrufbar

Vorteile

Der Dauerzulagenantrag eliminiert die häufigste Fehlerquelle bei Riester: die vergessene Antragsstellung. Gleichzeitig erleichtert er den Wechsel von Lebensphasen, in denen man Verwaltungsaufgaben gern aufschiebt – Elternzeit, Krankheit, beruflicher Wechsel.

Risiken bei Lebensveränderungen

Der Dauerzulagenantrag wird mit den zum Zeitpunkt der Unterschrift gültigen Daten gestellt. Veränderungen wie Heirat, Scheidung, Geburt oder Kindergeldwegfall müssen dem Anbieter gemeldet werden – sonst beantragt der Anbieter Zulagen, auf die kein Anspruch mehr besteht. Folge: Rückforderungen mit Verzinsung.

Bei Anbieterwechsel

Ein bestehender Dauerzulagenantrag wirkt nur für den jeweiligen Vertrag. Beim Wechsel des Anbieters muss er neu gestellt werden – sonst entsteht eine Förderlücke für das laufende Jahr.

Häufige Fragen

Was ist der Dauerzulagenantrag?

Eine einmalige Vollmacht an den Anbieter, jährlich automatisch den Zulagenantrag bei der ZfA zu stellen. Spart Fristenüberwachung und vergessene Anträge.

Was ändert sich bei Heirat oder Geburt eines Kindes?

Der Dauerzulagenantrag bleibt gültig, die geänderten Verhältnisse müssen aber dem Anbieter gemeldet werden – sonst wird mit veralteten Daten beantragt.

Kann ich den Dauerzulagenantrag widerrufen?

Ja, jederzeit. Danach muss der Zulagenantrag wieder jährlich einzeln gestellt werden.

Jetzt unverbindlich prüfen

Starten Sie kostenlos den Riester-Schnellcheck und erhalten Sie eine neutrale Einschätzung in wenigen Minuten.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.