Kinderzulage

Riester Kinderzulage – bis 300 EUR pro Kind und Jahr

Die Kinderzulage ist eine der wichtigsten Förderkomponenten von Riester – besonders für Familien. Pro kindergeldberechtigtem Kind gibt es 300 EUR (ab Geburt 2008) bzw. 185 EUR (vor 2008) jährlich, sofern der Mindesteigenbeitrag erfüllt ist.

  • 300 EUR pro Kind ab 2008
  • 185 EUR pro Kind vor 2008
  • Voraussetzung: Kindergeld
  • Zuordnung Mutter/Vater wechselbar
  • Kürzung bei Unterzahlung

Höhe und Voraussetzung

Die Kinderzulage wird zusätzlich zur Grundzulage gezahlt. Für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gibt es eine eigene Kinderzulage. Die Höhe richtet sich nach dem Geburtsjahr: 300 EUR ab 2008, 185 EUR davor.

Voraussetzung ist – wie bei der Grundzulage – die Einzahlung des Mindesteigenbeitrags. Bei Unterzahlung wird auch die Kinderzulage anteilig gekürzt.

Zuordnung zu Mutter oder Vater

Standardmäßig wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet. Eltern können auf gemeinsamen Antrag eine Übertragung auf den Vater veranlassen. Sinnvoll ist das insbesondere, wenn der Vater den höheren förderfähigen Beitrag einzahlt.

Wegfall der Kinderzulage

Mit Ende des Kindergelds endet auch der Anspruch auf Kinderzulage. Eine Rückforderung bereits gewährter Zulagen erfolgt nicht. In den Folgejahren reduziert sich die Gesamtzulage entsprechend.

Bedeutung für Familien

Gerade Familien mit mehreren Kindern erreichen über die Kinderzulage eine hohe Förderquote. Trotzdem ersetzt die Zulagenoptik keine Vollprüfung – Effektivkosten, Garantieniveau und Rentenfaktor des Vertrags entscheiden über das langfristige Ergebnis.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kinderzulage?

300 EUR pro Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren sind, und 185 EUR pro Jahr für Kinder, die vor 2008 geboren sind – jeweils pro kindergeldberechtigtem Kind.

Wem wird die Kinderzulage zugeordnet?

Grundsätzlich der Mutter. Eltern können die Zuordnung auf gemeinsamen Antrag auf den Vater wechseln.

Was passiert, wenn das Kindergeld wegfällt?

Mit Wegfall des Kindergelds entfällt auch die Kinderzulage. Eine Rückforderung erfolgt nicht, künftige Jahre fallen jedoch geringer aus.

Muss der Mindesteigenbeitrag erfüllt sein?

Ja. Wird er nicht eingezahlt, werden Grundzulage und Kinderzulagen anteilig gekürzt.

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Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.