Höhe und Voraussetzung
Die Kinderzulage wird zusätzlich zur Grundzulage gezahlt. Für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gibt es eine eigene Kinderzulage. Die Höhe richtet sich nach dem Geburtsjahr: 300 EUR ab 2008, 185 EUR davor.
Voraussetzung ist – wie bei der Grundzulage – die Einzahlung des Mindesteigenbeitrags. Bei Unterzahlung wird auch die Kinderzulage anteilig gekürzt.

