Riester mit Kindern

Riester mit Kindern: Kinderzulagen, Mindestbeitrag und Familien-Strategie

Familien profitieren von Riester überdurchschnittlich, weil die Kinderzulagen den nötigen Eigenbeitrag drastisch senken. Bei zwei Kindern ab 2008 fließen jährlich 600 € allein an Kinderzulagen – plus 175 € Grundzulage. In dieser Konstellation ist Riester häufig die rentabelste private Altersvorsorge in der Familienphase, vorausgesetzt der Vertrag ist förderoptimiert und der Mindestbeitrag korrekt berechnet.

  • 300 € Kinderzulage je Kind ab 2008 – pro Jahr
  • 185 € Kinderzulage je Kind vor 2008
  • Zulage wahlweise auf Mutter oder Vater zuordnen
  • Förderquote in der Familienphase oft > 50 %

1. So funktioniert die Kinderzulage konkret

Die Kinderzulage ist eine direkte staatliche Förderung: Für jedes Kind, für das im Beitragsjahr mindestens einen Monat Kindergeldanspruch besteht, fließt entweder 185 € (Geburt vor 2008) oder 300 € (Geburt ab 2008) zusätzlich in den Riester-Vertrag.

Wichtig: Die Zulage wird nicht automatisch dem Vertrag gutgeschrieben, sondern muss jährlich beantragt werden. Ein einmal erteilter Dauerzulagenantrag erledigt das im Hintergrund – fehlt er, droht der teure 'Zulagenverzicht', den wir in der Bestandsanalyse regelmäßig sehen.

2. Mindestbeitrag in der Familienphase

Trotz Kinderzulagen müssen Sie genug Eigenbeitrag einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Die Formel lautet:

  • 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens
  • abzüglich Grund- und Kinderzulagen
  • mindestens jedoch 60 € Sockelbeitrag pro Jahr
  • höchstens 2.100 € pro Jahr (steuerlicher Höchstbeitrag)

Beispiel: 42.000 € Vorjahreseinkommen, verheiratet, zwei Kinder ab 2008. Mindestbeitrag = 4 % × 42.000 € = 1.680 €. Abzug 175 € + 2 × 300 € = 775 €. Eigenbeitrag = 905 € pro Jahr (~ 76 € pro Monat).

Tipp: Wenn die Frau in Eltern­zeit ist und der Mann das Familieneinkommen verdient, bleibt der Mindestbeitrag im Vertrag der Frau bei 60 €/Jahr (mittelbare Berechtigung), während die Kinderzulage in ihren Vertrag fließt.

3. Mutter oder Vater – wo fließt die Zulage hin?

Standardmäßig erhält die Mutter die Kinderzulage. Eltern können sie per gemeinsamem Antrag dem Vater zuordnen. Die Entscheidung ist jahresweise umkehrbar und sollte sich nach drei Kriterien richten:

  • Welcher Vertrag hat die besseren Renditechancen (niedrigste Effektivkosten, höchste Aktienquote)?
  • Wer von beiden hat den größeren Mindestbeitrag 'zu stemmen'? Die Zulagen wirken dort hebelartig.
  • Wer hat das stabilere Erwerbseinkommen und damit die berechenbare 4-%-Basis?

Faustregel: In der klassischen Konstellation 'Mann Vollzeit, Frau Elternzeit/Teilzeit' liegt die Zulage in der Regel besser im Vertrag der Frau – wegen geringerem Mindestbeitrag und höherer Förderquote.

4. Reform 2027 und Familien

Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot soll die Förderung der Familienphase erhalten bleiben und vermutlich sogar vereinfacht werden. Im Gespräch sind eine pauschale Familien-Zulage, automatische Festsetzung über die elektronische Steuernummer und der Wegfall der Antragsfrist.

Bis das Gesetz steht, gelten weiter §§ 10a, 79 ff. EStG. Unsere Empfehlung: Bestehende Verträge mit guter Aktienquote behalten, schwache Bestandsverträge optimieren oder beitragsfrei stellen – ein Übertrag in das neue Depot lässt sich nach Inkrafttreten gezielt durchspielen.

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Inklusive Mindestbeitrags-Tabelle nach Kinderzahl, Mutter/Vater-Splitting und Reform-Fahrplan.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kinderzulage genau?

Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 € pro Jahr und Kind. Für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 €. Die Zulage wird gewährt, solange Kindergeldanspruch besteht – also in der Regel bis 18, bei Ausbildung/Studium bis 25 Jahre.

Wer bekommt die Kinderzulage – Mutter oder Vater?

Standardmäßig erhält die Mutter die Zulage. Eltern können das gemeinsam zugunsten des Vaters umstellen, müssen das aber rechtzeitig vor der Zulagenfestsetzung beim Anbieter beantragen. Bei verschiedenen Riester-Verträgen lohnt es sich, die Zulage in den Vertrag mit der besseren Renditechance zu lenken.

Wie wirken zwei oder drei Kinder auf den Mindestbeitrag?

Die 4-%-Berechnung bleibt gleich, aber die Summe der Zulagen wächst und der eigene Beitrag sinkt: Bei 30.000 € Vorjahres-Einkommen, einer Mutter und zwei Kindern ab 2008 ergibt sich 1.200 € Gesamtbeitrag − 175 € Grundzulage − 600 € Kinderzulage = 425 € Eigenbeitrag pro Jahr für die volle Förderung.

Verliere ich die Zulage, wenn das Kind 18 wird?

Ja, sobald der Kindergeldanspruch endet, entfällt die Kinderzulage für dieses Kind ab dem Folgejahr. Der Mindestbeitrag steigt entsprechend – wer das ignoriert, riskiert anteilige Zulagenkürzungen. Unsere Optimierungs-Berechnung warnt rechtzeitig vor dem Wegfall.

Lohnt sich ein zweiter Vertrag für jedes Kind?

Kinder selbst dürfen ab 16 einen eigenen Riester-Vertrag abschließen – haben aber nur Anspruch auf Förderung, wenn sie unmittelbar berechtigt sind (z. B. Ausbildungsvergütung mit Pflichtbeitrag). Für Eltern lohnt es nicht, 'im Namen des Kindes' einen Vertrag zu führen – sinnvoller ist ein flexibles ETF-Sparplan auf den Namen des Kindes.

Ändert die Reform 2027 etwas an der Kinderzulage?

Nach dem aktuellen Reformentwurf bleibt das Zulagensystem grundsätzlich bestehen und wird in das Altersvorsorgedepot überführt. Diskutiert werden eine spürbare Anhebung der Kinderzulagen und eine Vereinfachung des Antragsverfahrens – beschlossen ist noch nichts. Wir aktualisieren diese Seite, sobald der Gesetzgeber Details vorlegt.

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Zulagenfestsetzung erfolgt verbindlich durch die ZfA. Beispiele sind Modellrechnungen auf Basis aktueller Förderparameter.