Formel
Sollbeitrag = 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Davon werden die zustehenden Zulagen (Grundzulage + Kinderzulagen) abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der Eigenbeitrag, der eingezahlt werden muss – mindestens jedoch 60 EUR (Sockelbetrag).

