Riester & Steuer

Riester in der Steuererklärung: Anlage AV, Günstigerprüfung & Sonderausgaben

Riester bringt zwei Förderwege in einem Vertrag: die direkten Zulagen und den Sonderausgaben-Abzug bis 2.100 € pro Jahr. Welcher Weg im Einzelfall greift, entscheidet das Finanzamt automatisch per Günstigerprüfung – Voraussetzung ist die korrekte Anlage AV. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Riester in der Steuererklärung richtig erfasst wird, wann der Sonderausgaben-Abzug zusätzlich Geld bringt und wie die spätere nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter wirkt.

  • Anlage AV: Eigenbeitrag + Zulagen, max. 2.100 € pro Jahr
  • Günstigerprüfung erfolgt automatisch durch das Finanzamt
  • Sonderausgaben-Effekt ab ca. 28 % Grenzsteuersatz spürbar
  • Auszahlung: nachgelagerte Besteuerung mit Rentensatz

1. Anlage AV: Was Sie wirklich eintragen müssen

Die Anlage AV ist seit 2002 fester Bestandteil der Einkommensteuererklärung für Riester-Sparer. Sie tragen dort ein:

  • Eigenbeiträge des Steuerjahres (laut Bescheinigung § 10a EStG)
  • Erhaltene und beantragte Zulagen
  • Angaben zu Kindern für die Kinderzulage
  • ggf. Angaben zur mittelbaren Berechtigung über den Partner

Den Sonderausgaben-Abzug müssen Sie nicht extra beantragen – allein durch das Ausfüllen der Anlage AV löst das Finanzamt die Günstigerprüfung aus.

2. Günstigerprüfung: So entscheidet das Finanzamt

Die Günstigerprüfung läuft automatisch und unsichtbar im Hintergrund. Das Finanzamt rechnet zwei Varianten:

  • Variante A: Nur Zulagen (Grundzulage 175 € + Kinderzulagen)
  • Variante B: Sonderausgaben-Abzug bis 2.100 € – aus der so gesparten Einkommensteuer werden die Zulagen abgezogen, der verbleibende Vorteil wird Ihnen erstattet

Variante B gewinnt typischerweise bei mittlerem bis hohem Grenzsteuersatz. Beispiel: 1.946 € Eigenbeitrag + 154 € Zulage = 2.100 €. Steuerlicher Abzug bei 35 % Grenzsteuersatz = 735 € 'Steuervorteil brutto'. Abzüglich 154 € Zulage verbleibt ein zusätzlicher Steuervorteil von 581 €, der mit dem Steuerbescheid erstattet wird.

3. Sonderausgaben-Abzug: Wann es sich lohnt

Der Sonderausgaben-Abzug bringt zusätzlich Geld, sobald Ihr Grenzsteuersatz über jenem Niveau liegt, das die Zulagen allein abbildet (~14–25 %). Faustwerte:

  • Single, zu versteuerndes Einkommen 35.000 € → Sonderausgaben-Abzug spürbar
  • Verheiratet, zu versteuerndes Einkommen 70.000 € → Sonderausgaben-Abzug spürbar
  • Bei niedrigem Einkommen mit vielen Kindern → Zulagen-Variante gewinnt

Eine personalisierte Berechnung liefert der Steuer-Rechner: Er zeigt für Ihr Einkommen, ob die Zulage allein oder die Sonderausgaben­variante den höheren Vorteil bringt.

4. Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter

Im Rentenalter wird die Riester-Auszahlung voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 EStG). Das gilt sowohl für die monatliche Rente als auch für eine eventuelle Teilkapital­auszahlung (bis 30 % bei Rentenbeginn).

Da das Einkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ist als im Erwerbsleben (kein Sozialabgabenanteil mehr, häufig niedrigerer Grenzsteuersatz), ist der Steuersatz in der Auszahlphase meist 5–15 Prozent­punkte niedriger – die Differenz ist der eigentliche Riester-Steuervorteil. Wer im Erwerbsleben 35 % spart und im Ruhestand mit 22 % versteuert, hat einen echten Steuervorteil von 13 Prozentpunkten – pro eingezahltem Euro.

Wohn-Riester arbeitet mit einem fiktiven 'Förderkonto', aus dem die Steuer in der Rentenphase ermittelt wird. Im Rechner Wohn-Riester zeigen wir den realen Effektiv-Vorteil im Alter inkl. dieser Besteuerung.

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Häufige Fragen

Wo trage ich Riester-Beiträge in der Steuererklärung ein?

In der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) zur Einkommensteuererklärung. Sie benötigen die jährliche Bescheinigung des Anbieters nach § 10a EStG. Eingetragen werden die Eigenbeiträge inklusive Zulagen – maximal 2.100 € pro Jahr. Das Finanzamt prüft anschließend automatisch die Günstigerprüfung.

Was ist die Günstigerprüfung beim Finanzamt?

Das Finanzamt vergleicht automatisch zwei Wege: a) Riester nur als Zulage (175 € + Kinderzulagen), b) Riester als Sonderausgabe (bis 2.100 € abzugsfähig, abzüglich der Zulagen). Es gewährt den höheren Vorteil. Bei mittleren bis hohen Einkommen ist meist der Sonderausgaben-Abzug günstiger – ohne dass Sie etwas tun müssen.

Wann lohnt sich der Sonderausgaben-Abzug richtig?

Faustregel: Ab einem Grenzsteuersatz von etwa 28–30 % – also bei einem zu versteuernden Einkommen ab grob 35.000 € Single bzw. 70.000 € verheiratet – liefert der Sonderausgaben-Abzug zusätzlich zur Zulage spürbare Steuerersparnis. Unser Steuer-Rechner zeigt die Differenz im Einzelfall.

Wie wird die Riester-Rente später besteuert?

Die Rentenauszahlung ist voll mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, fällt die Steuer in der Regel geringer aus als die im Erwerbsleben gesparte – der 'Steuerstundungs­effekt' ist ein wesentlicher Vorteil von Riester.

Was passiert bei einer Kündigung steuerlich?

Eine Kündigung gilt als förderschädliche Verwendung. Alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Der ausgezahlte Betrag (sofern höher als die Eigenbeiträge) ist zudem voll steuerpflichtig. In Summe bleibt meist deutlich weniger als die eigenen eingezahlten Beträge übrig.

Brauche ich für die Steuererklärung den Dauerzulagenantrag?

Nein, aber dringend empfohlen. Ohne Dauerzulagenantrag müssen Sie die Zulagen jedes Jahr beim Anbieter aktiv beantragen – Vergessen führt zu Förderverlust. Der Dauerzulagenantrag ist einmal beim Anbieter abzugeben, danach läuft alles automatisch. Die Sonderausgaben-Erklärung in der Anlage AV bleibt davon unberührt.

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Die Inhalte ersetzen keine Steuerberatung. Verbindliche Aussagen zur Steuer trifft das zuständige Finanzamt bzw. ein Steuerberater im Einzelfall.