1. Anlage AV: Was Sie wirklich eintragen müssen
Die Anlage AV ist seit 2002 fester Bestandteil der Einkommensteuererklärung für Riester-Sparer. Sie tragen dort ein:
- Eigenbeiträge des Steuerjahres (laut Bescheinigung § 10a EStG)
- Erhaltene und beantragte Zulagen
- Angaben zu Kindern für die Kinderzulage
- ggf. Angaben zur mittelbaren Berechtigung über den Partner
Den Sonderausgaben-Abzug müssen Sie nicht extra beantragen – allein durch das Ausfüllen der Anlage AV löst das Finanzamt die Günstigerprüfung aus.

