Was bedeutet “unschädlicher Übertrag“?
Bisher kennt das Riester-Recht zwei Standardwege: die Weiterführung des Vertrags oder die Kündigung mit allen Konsequenzen einer schädlichen Verwendung – inklusive vollständiger Rückzahlung sämtlicher Zulagen und Steuervorteile. Der Anbieterwechsel innerhalb der Riester-Welt war die einzige unschädliche Variante.
Mit der Reform 2027 wird diese Liste erweitert: Sparer sollen ihr komplettes Altersvorsorgeguthaben in das neue Altersvorsorgedepot überführen können, ohne Zulagen oder Steuervorteile zu verlieren. Der bisherige Vertrag wird beendet, das Guthaben fließt zinslos – jedoch ohne Kürzung – in das neue Modell.

