Depot-Förderung

Förderung im Altersvorsorgedepot 2027 – Zulagen, Steuer, Mindestbeitrag

Das neue Altersvorsorgedepot vereinfacht nicht nur die Anlage, sondern auch die Förderung. Grundzulagen, Kinderzulagen, Sonderausgabenabzug und Berufseinsteiger-Bonus sollen weitgehend erhalten bleiben – aber in einer deutlich verständlicheren Form. Hier finden Sie eine konsolidierte Übersicht aller Förderbausteine, die nach Inkrafttreten der Reform 2027 voraussichtlich gelten werden.

  • Grundzulage 175 € pro Person
  • Kinderzulage 185 € bzw. 300 € pro Kind
  • Sonderausgabenabzug bis 2.100 € jährlich
  • Berufseinsteiger-Bonus 200 € einmalig
  • Mindestbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens
  • Voraussichtliche Öffnung für Selbstständige

Die Förderbausteine im Überblick

Die Reform 2027 zielt nicht darauf ab, die Förderung zu reduzieren, sondern sie zu vereinfachen. Die zentralen Bausteine bleiben weitgehend erhalten:

  • Grundzulage: 175 € pro Förderberechtigtem und Jahr
  • Kinderzulage: 185 € (Geburt vor 2008) bzw. 300 € (Geburt ab 2008) pro Kind
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für unter 25-Jährige bei erstmaligem Zulagenbezug
  • Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: bis 2.100 € pro Jahr
  • Sockelbeitrag: 60 € pro Jahr für vollen Zulagenanspruch
  • Mindesteigenbeitrag: 4 % vom Vorjahreseinkommen abzüglich Zulagen

Neu sind insbesondere die automatisierte Beantragung und eine deutlich verbesserte Verständlichkeit. Wer heute den Dauerzulagenantrag vergisst, verliert Zulagen – im neuen Modell soll der Anbieter alle relevanten Daten automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden.

Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung

Wie im heutigen System können geleistete Beiträge inklusive Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € jährlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen – wenn ja, wird die Differenz zusätzlich erstattet.

Insbesondere für Sparer mit höheren Einkommen ist diese Mechanik wertvoll: Die Steuerersparnis übersteigt häufig die reine Zulage und macht das Altersvorsorgedepot auch für Gutverdiener attraktiv – gerade in Kombination mit einer breit gestreuten Aktienanlage.

Förderung für Selbstständige – endlich realistisch?

Eine wesentliche Schwäche der heutigen Riester-Welt ist die geringe Reichweite bei Selbstständigen. Nur unmittelbar oder mittelbar Förderberechtigte profitieren – Selbstständige ohne Pflichtversicherung blieben bislang außen vor. Im Rahmen der Reform 2027 wird eine Öffnung diskutiert, etwa über fiktive Bemessungsgrundlagen oder feste Pauschalbeträge.

Sollte die Öffnung kommen, hätten Soloselbstständige und Freiberufler erstmals einen vollwertigen Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge – ein wichtiger Schritt gegen Altersarmut in dieser wachsenden Gruppe.

Nachgelagerte Besteuerung – Stärke statt Schwäche

Auch im Altersvorsorgedepot gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge bleiben in der Ansparphase weitgehend steuerfrei, dafür sind Auszahlungen im Rentenalter steuerpflichtig. Auf den ersten Blick wirkt das wie ein Nachteil – tatsächlich ist es oft ein Vorteil, weil der persönliche Steuersatz im Rentenalter in vielen Fällen niedriger ausfällt.

Unser Förderrechner zeigt, welcher Steuersatz für Ihre Situation realistisch ist und wie hoch der Netto-Steuervorteil über die gesamte Vertragslaufzeit ausfällt – inklusive Vergleich mit einem ungeförderten ETF-Sparplan.

Häufige Fragen

Welche Zulagen bleiben im Altersvorsorgedepot erhalten?

Vorgesehen ist die Beibehaltung der heutigen Grundzulage (175 € pro Person) und der Kinderzulagen (185 € bzw. 300 € pro Kind und Jahr). Der Antragsweg soll deutlich vereinfacht und weitgehend automatisiert werden.

Gibt es weiterhin einen Sonderausgabenabzug?

Ja. Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG soll grundsätzlich erhalten bleiben. Die Günstigerprüfung – Vergleich von Zulagen und Steuerersparnis – wird voraussichtlich beibehalten und ebenfalls automatisiert.

Müssen die Beiträge weiterhin 4 % des Vorjahreseinkommens betragen?

Der Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen, mindestens 60 € Sockelbetrag) soll als bewährter Mechanismus erhalten bleiben – aber im neuen Modell deutlich verständlicher dargestellt werden.

Wie funktioniert die Förderung für Selbstständige?

Diskutiert wird eine Öffnung der Förderung für Soloselbstständige und Freiberufler. Die genaue Ausgestaltung – etwa über fiktive Bemessungsgrundlagen oder feste Pauschalen – wird mit dem finalen Gesetz festgelegt.

Wird die Rente weiterhin steuerpflichtig sein?

Ja – wie heute gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerlich begünstigt, dafür sind Auszahlungen im Rentenalter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Wer im Rentenalter ein niedrigeres Einkommen hat, profitiert vom geringeren Steuersatz.

Was passiert mit dem Berufseinsteiger-Bonus?

Der heutige Bonus von einmalig 200 € für unter 25-Jährige bei erstmaligem Zulagenbezug ist als Anreiz für junge Sparer politisch gewünscht und soll voraussichtlich erhalten bleiben oder in vereinfachter Form fortgeführt werden.

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Die Inhalte basieren auf öffentlich verfügbaren Reformentwürfen und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.