Die Förderbausteine im Überblick
Die Reform 2027 zielt nicht darauf ab, die Förderung zu reduzieren, sondern sie zu vereinfachen. Die zentralen Bausteine bleiben weitgehend erhalten:
- Grundzulage: 175 € pro Förderberechtigtem und Jahr
- Kinderzulage: 185 € (Geburt vor 2008) bzw. 300 € (Geburt ab 2008) pro Kind
- Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für unter 25-Jährige bei erstmaligem Zulagenbezug
- Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: bis 2.100 € pro Jahr
- Sockelbeitrag: 60 € pro Jahr für vollen Zulagenanspruch
- Mindesteigenbeitrag: 4 % vom Vorjahreseinkommen abzüglich Zulagen
Neu sind insbesondere die automatisierte Beantragung und eine deutlich verbesserte Verständlichkeit. Wer heute den Dauerzulagenantrag vergisst, verliert Zulagen – im neuen Modell soll der Anbieter alle relevanten Daten automatisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden.

